Das Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) ist seit 1. September 2008 in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen.
Auszug aus den
Leistungen
- Heilbehandlung
- Frühförderung und Schulassistenz
- Arbeit und Fähigkeitsorientierte Aktivität
- Wohnen (voll- und teilbetreut)
- Persönliche Assistenz
- Mobile Betreuung und Hilfe
Wie erhalte ich
Leistungen?
Einbringung einer Bedarfsmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft Ried.
Diese dient dazu, den individuellen Bedarf an Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz zu melden.