Das Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) ist seit 1. September 2008 in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen.

Auszug aus den
Leistungen

  • Heilbehandlung
  • Frühförderung und Schulassistenz
  • Arbeit und Fähigkeitsorientierte Aktivität
  • Wohnen (voll- und teilbetreut)
  • Persönliche Assistenz
  • Mobile Betreuung und Hilfe

Wie erhalte ich
Leistungen?

Einbringung einer Bedarfsmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft Ried.

Diese dient dazu, den individuellen Bedarf an Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz zu melden.