Chancengleichheit

Chancengleichheit

Das Oö. Chancengleichheitsgesetz (Oö. ChG) ist seit 1. September 2008 in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Sinnesbeeinträchtigungen, geistigen, psychischen und mehrfachen Beeinträchtigungen.

Auszug aus den
Leistungen

  • Heilbehandlung
  • Frühförderung und Schulassistenz
  • Arbeit und Fähigkeitsorientierte Aktivität
  • Wohnen (voll- und teilbetreut)
  • Persönliche Assistenz
  • Mobile Betreuung und Hilfe

Wie erhalte ich
Leistungen?

Einbringung einer Bedarfsmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft Ried.

Diese dient dazu, den individuellen Bedarf an Leistungen nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz zu melden.

Gründe warum der SHV Ried ein guter Arbeitgeber ist:

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